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Erschienen am: 17.07.2009

Neue internetseiten des Vermessungsamtes Neumarkt i.d.OPf.

Herzlich willkommen auf den neuen Internetseiten des Vermessungsamts Neumarkt i.d.OPf.

Sehr geehrte Internet-Besucherin,
sehr geehrter Internet-Besucher,


herzlich willkommen auf den neu gestalteten Internetseiten des Vermessungsamts Neumarkt i.d.OPf. Aber nicht nur der Internetauftritt des Vermessungsamts, sondern auch der Internetauftritt der ganzen Bayerischen Vermessungsverwaltung hat sich grundlegend geändert. Offiziell wurde der neuen Internetauftritt am 3. Juli 2009 durch Herr Finanzstaatssekretär Franz Pschierer freigeschaltet.

Neben grundlegenden Änderungen im Aufbau und Erscheinungsbild der Homepage wurden auch viele technische Neuerungen eingeführt. Der übersichtliche Produktbaum am linken Rand der Seite verschafft einen schnellen Überblick über das gesamte Angebot der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Am rechten Rand der Seite ermöglichen die Links auf die Dienste der Vermessungsverwaltung einen schnellen Zugriff auf dieselben. Die Informationen im Mittelteil der Seite hängen von der Internetadresse ab, mit der die Seite aufgerufen wurde. Über die Internetadresse www.geodaten.bayern.de gelangt der Besucher auf die Seiten der Bayerischen Vermessungsverwaltung mit aktuellen Informationen und Produkten aus ganz Bayern. Mit www.vermessungsamt -neumarkt.de ruft der Internetseitenbesucher direkt die Seiten des Vermessungsamts Neumarkt i.d.OPf. auf. Hier wird er über lokale Themen und Dienstleistungen informiert. Die Seiten des lokal zuständigen Vermessungsamts können aber auch durch die Eingabe der Postleitzahl des Wohnorts im Feld "Ihr Vermessungsamt" von der Seite der Bayerischen Vermessungsverwaltung aus erreicht werden.

Besonderes Augenmerk wurde auch auf die „Barrierefreiheit“ gelegt. So erlaubt die neue Homepage unterschiedliche Schriftgrößen, und nahezu alle Bilder wurden mit Beschreibungstexten versehen.

Trotz der zahlreichen Neuerungen bleiben die Internet-Adressen des Landesamts für Vermessung und Geoinformation und der Vermessungsämter unverändert.

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